Bestattungsvorsorge

Sterbekasse - Was ist das?

Wussten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. April 2004 keine Sterbegelder mehr zahlen?
Somit sind die bestattungspflichtigen Angehörigen für entstandene Bestattungskosten in vollem Umfang verantwortlich.
Dabei können heute die Kosten für ein würdiges Begräbnis schnell 5.000,-€ und mehr betragen. Als zuverlässigen
Partner arbeiten wir seit Jahren mit der LV 1871 a.G (Münchner Begräbnisverein) zusammen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Eintritt bis 90 Jahre
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Geringe monatliche Beiträge
  • Keine 3 jährige Aufbauzeit
  • Ab 60 Jahre- voller Anspruch nach bereits 1 Jahr

Ein weiterer Vorteil ist die kostenfreie Beratung und Betreuung direkt in unserem Hause, bei ihrem Bestatter vor Ort.
Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenaufstellung und nennen Ihnen die monatlichen Beiträge. Bei Tod durch Unfall zahlt die Versicherung bis zu einem gewissen Alter die doppelte Versicherungssumme.

Eine Überschussbeteiligung wird zusätzlich zur garantierten Versicherungsleistung erbracht.

Beispiel:

  • Versicherungsnehmer 60 Jahre weiblich,
  • 5.000,- € Versicherungs-Summe
  • Monatsbeitrag 22,20 €

Würde der Versicherungsnehmer nach 1 Jahr ableben, zahlt die Versicherung die volle Versicherungssumme,
unter 1 Jahr anteilig aus. Familienmitglieder können Personen ohne deren Wissen versichern. Auch bereits
erkrankte Menschen können vollends abgesichert werden.

Der Abschluss einer Sterbekasse ist Vertrauenssache. Lassen Sie sich daher ausgiebig beraten, und entscheiden Sie sich
nicht vorschnell. Geben Sie sich Bedenkzeit, und vergleichen Sie Service, Preis und Leistung anderer Anbieter.
Versicherer gibt es viele, jeder will an seinem Produkt verdienen. Das ist auch in Ordnung, wenn der Preis und die Leistung
stimmt. Gerne nennen wir Ihnen weitere Vorteile und beraten Sie kostenfrei.

Kosten einer Bestattung:

Eine Bestattung ist von den verschiedensten Faktoren abhängig, daher lässt sich diese Frage pauschal nicht beantworten.
Erst wenn wir den Umfang einer Bestattung kennen, werden wir Ihnen ein genaues Angebot erstellen können, wobei
die Kosten für den Graberwerb der größte Teil ausmacht, und unterschiedlich variieren können. Die Grabkosten in vielen Städten steigen stetig.

Gerne nennen wir Ihnen die aktuellen Gebühren.

Es entstehen in jedem Fall immer Kosten für:

  • Grabkauf: (Diese Gebühren fallen in manchen Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich aus)
  • Bestatterleistungen: z.B. Sarg, Deckengarnitur, Sterbewäsche, Grabkreuz, Formalitätenerledigung, Überführung, Urne usw.
  • Fremdleistungen: Trauerfloristik, Zeitungsinserat, Kaffeetafel, Andenkenbildchen, Trauerredner, Grabmal, Krematorium .
  • Kommunalgebühren: Sterbeurkunden, Leichenschauschein, Familienbuchabschriften, Kühlzellengebühr, usw.

In einem persönlichen Gespräch nennen wir Ihnen evtl. entstehende Kosten die anfallen können. So haben Sie schnell
einen Überblick über die Höhe der anfallenden Kosten. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nur eine kleine Auswahl an Kostenpunkten sein kann.

Bitte scheuen Sie sich nicht, sich auch Angebote unserer Mitbewerber einzuholen. Vergleichen Sie unbedingt Service, Preis und Leistung.

Bestattungs-Vorsorge

Es gibt im Leben Dinge, über die man nicht gerne spricht, oder die man zumindest weit von sich schieben möchte. Das Thema Tod und Sterben, oder gar die Planung der eigenen Beisetzung gehört zwangsläufig dazu. Viele Menschen wollen beizeiten alles geregelt wissen. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Bestattungsvorsorge ist für jeden von uns ein Thema. Denn nur was schriftlich geregelt und festgehalten wird, hat auch Bestand. Gerade für alleinstehende Menschen, ohne Angehörige, macht eine Vorsorge Sinn.

Schriftliche Weisungen, die meist bei einem Testament aufbewahrt werden machen keinen Sinn. Denn bis ein Testament eröffnet wird, ist eine Beisetzung längst geschehen, somit rücken evtl. Wünsche in den Hintergrund.

Zusammen mit Ihnen führen wir ein persönliches kostenfreies Vorsorgegespräch. Sie nennen uns Ihre Wünsche, wir erklären Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie achten sollten. Ihre Wünsche werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgehalten und fixiert. Sie bestimmen ganz allein, oder zusammen mit Ihrer Familie den Ablauf und die Art der Bestattung.

Mit klarem Kopf selbst entscheiden was man will, ist vielen Menschen ein Bedürfnis. Sie entlasten ihre Familie, nehmen ihnen so wichtige Entscheidungen ab. Sie haben dann die Gewissheit, dass all Ihre Wünsche berücksichtigt und auch durchgeführt wird.

Nach Erstellung eines Vorsorgevertrages erhalten Sie von uns entsprechende Vorsorgekärtchen, die Sie bitte gut aufbewahren.
Tritt der Trauerfall ein, werden wir die Wünsche so respektieren wie schriftlich vereinbart. Oft werden wir mit der Frage konfrontiert, "Hoffentlich haben wir jetzt alles richtig entschieden?". Diese Frage stellt sich den Angehörigen dann nicht mehr.
Jeder Mensch hat das Recht würdevoll bestattet zu werden. Wie dies geschehen soll, entscheiden Sie.

Selbst Haushaltsauflösungen, Vermittlung sowie Versorgung des Haustieres und Dauergrabpflege sind Punkte die geregelt werden können.

Ein persönliches Beratungsgespräch führen wir gerne auch bei Ihnen zu Hause.